Das ist doch etwas ganz anderes. Ob die Versicherung zahlt oder nicht, hat doch nichts damit zu tun, dass der Einbrecher eine Straftat begangen hat.
1. meinte ich das als Beispiel und
2. ist das nicht unbedingt etwas anderes... Du kannst vielleicht dem "Einbrecher" eine Straftat vorweisen, wenn du den Server allerdings nicht genügend absicherst oder ihm die Rechte gibst und eine rechtsgültige Vereinbarung abschließt kannst du auf keinen Schadensersatz hoffen... Bei letzterem kannst du ihm nicht einmal eine Straftat vorwerfen, da du für das Handeln selber verantwortlich bist, wenn du ihm FREIWILLIG die Rechte gibst.
f was du dich da beziehst, verstehe ich nicht.
Ich beziehe mich darauf, das du schauen musst, was du auf deinen Root Server hochlädst... Schließlich kannst du auch keinen Anzeigen weil du auf E-Bay ein "Iphone 6" gekauft hast und unten ganz klein in der Beschreibung stand, das es nur ein Foto ist. Da bist du dann selbst schuld, und das selbe gilt auch bei Plugins. Soll etwa jemand für deine Dummheit bezahlen!? Also wenn das so geht, dann mache ich das ab sofort auch und verklage alle auf mehrere Hundert Euro.
Das nicht, aber verurteilt wirst du dennoch, für eine Geldstrafe und die Steuern hast du dennoch zu zahlen plus Zinsen. Zudem stimmst du mir anscheinend zu, dass du oben etwas falsches geschrieben hast.
Halt, ich stimme dir nicht zu! Weil du hast oben behauptet, dass du etwas davon hättest, was aber nicht stimmt! Außer es ist für dich schön zu wissen dass er vielleicht 500 Euro Steuern nachzahlen muss aber den Server trotzdem weiterlaufen lassen kann... Zudem muss er das Geld auch erst dann Zahlen, wenn er eigenständig Geld verdient.
Es heißt Zivilklage, da es Zivil ist und nichts mit anderen Gewalten als der Judikativen zu tun hat, somit auch nichts mit einem Staatsanwalt. Bitte lese mal diesen Wikipedia Beitrag:de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozessrecht_(Deutschland)
Jain, denn wie willst du bitte schön an die Daten kommen? Ein Anwalt wird nicht die Daten von der Telekom einfach so bekommen... Und selbst wenn die Telekom "ein Auge zudrückt" dauert das mehrere Wochen und somit steigen natürlich auch die Anwaltskosten.
Ich habe mich nicht ganz deutlich ausgesprochen. Du bekommst für den Aufwand den du erbringen musst, Geld. Also einen Stundenlohn mal die Dauer.
Allerdings ist der Stundenlohn nicht gerade hoch... Zudem musst du, wie schon gesagt ein Gewerbe haben, denn sonst kannst du nicht sagen, dass dir finanziel geschadet wurde. Bzw. du musst natürlich auch vorweisen können, dass du solange brauchst. Wenn die andere Partei allerdings ein Gutachten verlangt(weil auch immer) bist du verpflichtet ein gültiges Gutachten einzureichen wie hoch der Schaden ist und der Gutachter muss diesen dann Beurteilen... Allerdings wird es keinen Gutachter in diesem Bereich geben...
Lies mal oben den Wikipedia Beitrag ...
Du weist natürlich schon, das Wikipedia nicht immer von Rechtsanwälten "betreut" wird und da auch unsinn stehen kann? Ich selber habe sowas schon einmal mittgemacht und konnte gerade mal von ca. 3000 Anwaltskosten 300 Euro zurückfordern. Und du musst nur pech haben, wenn die Gegenseite einen Anwalt hat bist du am "Ar***" wenn du keinen hast. Außerdem könnte sich doch dann jeder den besten Rechtsanwalt leisten und die ganzen Kosten am Ende absetzen...
Edit: https://de.wikipedia.org/wiki/Kostenfestsetzungsbeschluss Hier wird lediglich gesagt, das per Gericht entschieden wird, was für Kosten erstattet werden, allerdings steht weder ein Richtwert noch eine maximalausgabe fest! Bitte gründlicher Lesen bei diesem Thema.
Und nochmal, lies den Wikipedia Beitrag ... In einem solchen Fall, sind die Eltern haftbar.
Nicht mehr! Die Eltern sind nicht für Anzeigen gegen das Kind verantwortlich. Wenn du jemanden anzeigst bekommen die Eltern deswegen keine Anzeige. Im Bereich zivilrecht kannst du natürlich gegen die Eltern vorgehen, was neuerdings aber auch nicht mehr so einfach ist(Bereich Filesharing), da Eltern nicht für die Straftaten ihrer Kinder verantwortlich sind, wenn sie die Kinder "unterrichtet" haben, was sie dürfen und was nicht. Der Fall bezieht sich jetzt halt direkt auf Filesharing aber es lässt sich auch in anderen Bereichen anwenden.
Und seien wir mal ehrlich möchtest du wirklich einen solch großen Aufwand eingehen um ein wenig Kleingeld zu bekommen was höchstens deine Ausgaben für den Anwalt abdecken? Wenn es vor Gericht gehen sollte und die Gegenseite gewinnt, dann trägst du die Gerichtskosten die schon hoch sein können. Und wie gesagt, nenn mir doch einfach mal ein Verfahren in genau diesem Bereich dann sage ich nichts mehr...
Edit: Ich habe gestern abend noch etwas übersehen 
Nächster Fehler. Die kosten für einen Anwalt sind im RVG festgelegt. Die Kosten für Anwalt und Gericht richten sich nach der eingeklagten Forderung. Natürlich kann ein Anwalt entscheiden, ob er den Fall anmint, aber das ist hier wieder nicht das Thema. Zudem muss man keinen Anwalt haben. In Zivilverfahren sind oftmals keine Anwälte dabei.
Somit habe ich nun auch den ganzen Aufbau deiner Argumentation zerrissen und somit ist sie hinfällig.
Wie willst du bitte schön sonst an den Anschlussinhaber kommen? Also, hast du nicht meine Argumentation zerissen 